METZGEREIABFÄLLE
Im TierNebV
(Tierische Nebenprodukte-Beseitigungs-Verordnung)
ist festgeschrieben, dass "Erzeugnisse, die von Tieren
stammen,
insbesondere zubereitetes Fleisch, Eier und Milch, deren sich
der
Besitzer entledigen will" unschädlich beseitigt
werden müssen.
Wir entsorgen diese Abfälle gesetzeskonform. Mit der Monats-
rechnung erhalten Sie die Lieferscheine mit der Annahmebestätigung
der Verwertungsanlage für Ihre Unterlagen.
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